Psychotherapie

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Unser Angebot

Jahrelange Schmerzen führen oftmals zu starken Beeinträchtigungen im täglichen Leben. Die Arbeitsfähigkeit wird häufig eingeschränkt und die Freizeit kann nicht mehr so gestaltet werden wie in schmerzfreien Zeiten. Diese Faktoren können zusätzlich zum Schmerz sehr belastend sein und die psychische Gesundheit beeinträchtigen.

Umgekehrt wirken sich aber auch private und berufliche Belastungen, Stress, Sorgen, Ängste sowie biografische Ereignisse auf die Entstehung und die Aufrechterhaltung von Schmerzen aus.

Basierend auf aktuellen Forschungsergebnissen und der praktischen Erfahrung, dass Schmerz und Psyche eng miteinander verbunden sind, fordern nationale und internationale Institutionen zur Erforschung des Schmerzes seit Jahren Behandlungskonzepte, die sowohl die körperliche als auch die seelische Dimension des Schmerzes beachten. Diese Forderung zu erfüllen haben wir uns zum Ziel gesetzt. Deshalb ist die Beachtung seelischer Faktoren ein wichtiger Bestandteil unseres ganzheitlichen Behandlungskonzeptes.

Wenn Sie sich für eine psychotherapeutische Behandlung in unserem Hause interessieren, melden Sie sich unter 0351/2 17 77 90 oder nehmen Sie hier Kontakt auf. Sofern wir freie Kapazitäten haben, laden wir Sie gern zu einem Erstgespräch ein.

Behandlungsmethoden

Kognitive Verhaltenstherapie

Eines der häufigsten Psychotherapieverfahren, die in Ergänzung zu medizinischen Maßnahmen bei Patienten mit überwiegend chronischem Schmerz zum Einsatz kommt, ist die kognitive Verhaltenstherapie. Dieses Verfahren geht davon aus, dass wir mit unseren Gedanken, unseren Gefühlen und unserem Verhalten auf Stress in unserem Alltag reagieren, was schließlich die körperliche Schmerzen aufrechterhält oder sogar verstärkt.  Schon der Schmerz selbst stellt oft einen hohen Stressfaktor dar.

Dabei sind im Einzelfall komplexe Wechselwirkungen mit organisch-körperlichen Faktoren zu beachten. Das erfodert eine gute Zusammenarbeit des behandelnden Arztes mit einem, wenn möglich, auf Schmerz spezialisierten Psychotherapeuten.

Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT)

„… gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden“ (Reinhold Niebuhr).

Die Akzeptanz- und Commitmenttherapie („ACT“ – in einem Wort ausgesprochen) gehört neben anderen Therapieansätzen zur sog. „dritten Welle“ der Verhaltenstherapie. Diese Behandlungsansätze berücksichtigen vermehrt Faktoren wie Achtsamkeit und Akzeptanz.

Die ACT geht davon aus, dass Symptomfreiheit (bspw. Abwesenheit von Schmerzen) weder eine Garantie noch eine Voraussetzung für ein „gutes“ (von persönlichen Werten geleitetes) Leben ist.

Durch die Entwicklung verschiedener Fähigkeiten mittels erlebnisaktivierender Methoden (u.a. Achtsamkeitsübungen, Metaphern, Bewegungsübungen) sollen Sie dabei unterstützt werden, trotz bzw. mit schwierigen Gedanken und Gefühlen mehr das Leben zu leben, welches Sie leben möchten.

Klärungsorientierte Psychotherapie

In der Klärungsorientierten Psychotherapie geht es darum, persönliche Verhaltens- und Erlebensmuster, sogenannte Schemata, auf ihren Einfluss auf aktuelle Probleme zu untersuchen. Motive, Werte, Wahrnehmung und Wissen um die eigene Person wirken sich auf unsere Sicht auf die Welt, aber auch auf Gefühle (Affekte) aus. Klärungsorientierte Psychotherapie kann helfen, wenn z.B. bestimmte Schwierigkeiten in privaten und in Arbeitsbeziehungen immer wieder auftreten und scheinbar automatisch ablaufen. Hier gilt es, zunächst gemeinsam zu verstehen, worin der Vorteil der bisherigen Strategie besteht und wo klar Kosten erkennbar sind. In einem zweiten Schritt können neue Wege erdacht und erprobt werden.

Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte

Interessieren Sie sich für eine Psychotherapie in unserem Hause, werden Sie zunächst von uns zu einem Erstgespräch eingeladen. Dieses Gespräch dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und zu entscheiden, ob eine Psychotherapie in Frage kommt.

Leider können wir nicht allen Patienten, die bei uns anfragen, sofort einen geeigneten Therapieplatz anbieten. Wir führen jedoch eine Warteliste, auf die wir die Patienten nach einem Erstgespräch aufnehmen können. Sobald ein geeigneter Therapieplatz in unserem Hause frei wird, melden wir uns bei Ihnen und laden Sie erneut ein.

Als gesetzlich Versicherter können Sie bei uns bis zu 5 probatorische Sitzungen (inkl. Erstgespräch) in Anspruch nehmen. Diese Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der Abklärung, ob Sie unter einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung leiden. Das Wichtigste an diesen ersten Gesprächen ist, dass Sie sich auch einen Eindruck davon verschaffen, ob Sie offen und vertrauensvoll mit der Psychotherapeutin sprechen können. Sie sollten sich möglichst während der ersten 5 Sitzungen entscheiden, ob Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten. In der sogenannten „Probatorik“ wird von der Therapeutin die Diagnose gestellt und sie stellt fest, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und effizient ist. Für diese Sitzungen übernehmen die Krankenkassen bei gesetzlich Versicherten auf jeden Fall die Kosten. Damit die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut diese abrechnen kann, müssen Sie nur Ihre Krankenversicherungskarte mitbringen. Eine Überweisung benötigen wir nicht.

Nach Ablauf der probatorischen Sitzung erstellt der Psychotherapeut einen Antragsbericht an den Gutachter der Krankenkasse auf Kostenübernahme. Die Länge einer Psychotherapie hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie der Therapiemethode ab. In der Regel wird zunächst entweder eine Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen oder eine Langzeittherapie von 36 bzw. 60 Sitzungen beantragt. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Bei Bedarf kann im Anschluss in mehreren Schritten noch verlängert werden. Eine Verhaltenstherapie dauert maximal 80 Stunden. Die genehmigten Therapiesitzungen sind an den Therapeuten gebunden und können nicht auf einen anderen Therapeuten übertragen werden.

Psychotherapie für Privatversicherte

Interessieren Sie sich für eine Psychotherapie in unserem Hause werden Sie zunächst von uns zu einem Erstgespräch eingeladen. Dieses Gespräch dient dazu sich gegenseitig kennenzulernen und zu entscheiden, ob eine Psychotherapie in Frage kommt.

Leider können auch wir nicht allen Patienten, die bei uns anfragen, sofort einen geeigneten Therapieplatz anbieten. Wir führen jedoch eine Warteliste auf die wir die Patienten nach einem Erstgespräch aufnehmen können. Sobald ein geeigneter Therapieplatz in unserem Hause frei wird melden wir uns bei Ihnen und laden sie erneut ein.

Fast alle privaten Krankenkassen übernehmen immer ohne Antrag die Kosten für üblicherweise fünf probatorische Sitzungen. Diese Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der Abklärung, ob Sie eine behandlungsbedürftige Krankheit haben. Das Wichtigste an diesen ersten Gesprächen ist, dass Sie sich auch einen Eindruck davon verschaffen, ob Sie offen und vertrauensvoll mit der Psychotherapeutin sprechen können. Sie sollten sich möglichst während der ersten 5 Sitzungen entscheiden, ob Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten. In der sogenannten „Probatorik“ wird von der Therapeutin die Diagnose gestellt und sie stellt fest, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Die Besonderheit der Kostenübernahme für Psychotherapie bei Versicherten der privaten Krankenversicherungen liegt darin, dass es sich um rein private Verträge des Patienten mit seiner Kasse handelt. Diese Verträge können je nach Kasse und je nach gewählten Tarifmodell sehr unterschiedlich sein!

Dies bedeutet konkret, dass die Tatsache, privat versichert zu sein, keineswegs automatisch bedeutet, auch für Psychotherapie die Kosten erstattet zu bekommen! Bitte prüfen Sie sorgfältig Ihren Vertrag oder lassen Sie sich die Angelegenheit von Ihrem Versicherungsvertreter erklären.  In jedem Fall muss immer erst die Frage der Kostenübernahme vor dem eigentlichen Beginn der Therapie von Seiten der Kasse schriftlich zugesagt werden.

Übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten hängt die  Länge einer Psychotherapie von der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie der Therapiemethode ab.

Beratung/Coaching für Selbstzahler

Als Selbstzahler übernehmen Sie privat die Kosten der Behandlung/Beratung und erleben so 100-prozentige Verschwiegenheit. Ihre Krankenkasse oder andere Stellen erfahren nichts von Ihrem Kontakt zu einer psychologischen Behandlung/Beratung. Dies kann in einigen Fällen sinnvoll und gewünscht sein.

Bei einer Beratung (Coaching) geht es häufig um einen Lebenskonflikt, ohne dass eine psychische Erkrankung vorliegt. Häufig ist es nicht erforderlich in jeder Woche eine Sitzung zu vereinbaren, und es reichen wenige Stunden mit dem Therapeuten aus, um die Krise zu überwinden.

Da der Therapeut Sie auf dieser Grundlagen flexibler in seinen Terminkalender einbauen kann, ist es häufig leichter, einen Termin für eine Beratung anzubieten.

Die Honorierung psychotherapeutischer Behandlung bei Selbstzahlern oder Privatversicherten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).